Die neue alte Senatspolitik: Kesseln, fesseln und willkürlich gefangennehmen

Im Zusammenhang mit der Räumung des Bauwagenplatzes Bambule und den dagegen gerichteten Protesten wurde deutlich, dass der Senat öffentliche Proteste offenbar ämit allen Mitteln. . auch rechtswidrigen . unterbinden will. Die Betroffenen von zwei Polizeieinsätzen haben sich zusammengetan, um gemeinsam Klage gegen die rechtswidrigen Polizeieinsätze und Strafanzeige gegen die Verantwortlichen zu erheben.

Was bisher geschah
Am 18.11.2002 bildete sich nach einem Heimspiel des FC St. Pauli eine Spontandemonstration mit nahezu 1000 Teilnehmern. Diese friedlich verlaufende Demonstration wurde von Anfang an durch eine chaotische Polizeitaktik behindert. Demorouten wurden genehmigt und verkündet und dann wieder verhindert. Nach einem unverhältnismäßigen Wasserwerfereinsatz wurden hunderte Demonstranten in die Hein-Hoyer-Straße getrieben und in Folge dort eingekesselt und in Gewahrsam genommen (siehe auch Das Merkur Band).
Die teilweise durchnässten Gefangenen wurden bis zu 7 Stunden auf verschiedenen Wachen festgehalten. Die Verletzung ordinärer Grundrechte wurde billigend in Kauf genommen. So wurden Toilettengänge verweigert, rechtswidrige Fesselungen oder Leibesvisitationen durchgeführt. Keines der Opfer hatte die Möglichkeit, die Demonstration zu verlassen, keinem wurde der Grund der Gefangennahme und Fesselung mitgeteilt. Weder von den Gefangenen noch von den Demonstranten gingen zu irgendeinem Zeitpunkt Gewalt oder Gefahren aus.

Ähnliches ereignete sich am 21.12.2002 in der Mönckebergstraße und vor dem Alsterhaus. Nach einer friedlichen Demonstration durch St. Pauli trafen sich kleinere Gruppen Demonstrationsteilnehmer gegen 16:00 Uhr in der Mönckebergstraße. Die Demonstranten standen in kleinen Gruppen verteilt zwischen den Einkaufenden und riefen hier und da Parolen für die Bauwagenbewohner und gegen den Innensenator. Die Polizei umringte dann eine beliebige Menschengruppe. Eine Frau kam aus dem Karstadt mit ihren Weihnachtseinkäufen und wurde von den Polizisten in den Kessel geschoben. Eine andere Frau kam aus der U-Bahn und wurde auch in den Kessel hineingeschoben. Diese Frau musste sich dann im Untersuchungsgefängnis nackt ausziehen und eine Leibesvisitation über sich ergehen lassen. Die meisten Demonstranten standen aber außerhalb des Kessels und amüsierten sich. Ein Teil der eingekesselten Menschen wurde in Gewahrsam genommen und bis zu 8 Stunden festgehalten. Andere wiederum konnten den Kessel nach 1,5 Stunden wieder verlassen. Teilweise wurden den Gefangenen erklärt, dass man ihnen nichts vorwerfe und sie nur solange fest halten würde bis die Demonstration zu Ende sei. Ein weiterer Kessel wurde am selben Tag, kurze Zeit später vor dem Alsterhaus inszeniert. Auch hier wurden Menschen willkürlich eingekesselt und zum Teil bis 24:00 Uhr festgehalten.

Was bedeutet das?
Spätestens seit den Gerichtsurteilen zum Hamburger Kessel ist bekannt, dass die Einkesselung und Gefangennahme von Demonstranten nicht erlaubt ist. Auch nicht demonstrierende Passanten und Einkäufer dürfen natürlich nicht in Gewahrsam genommen werden. Die Polizeieinsätze vom 18.11. und 21.12.2002 waren so organisiert, dass willkürlich Demonstranten, Passanten, Kneipenbesucher auf dem Heimweg und Zuschauer von ihnen betroffen waren. Dabei ging von keinem Opfer eine Gefahr aus. Wenn die Gefangennahme an beiden Tagen erfolgte, um Demonstrationen zu unterbinden oder zu beenden, wie den Gefangenen zum Teil mitgeteilt wurde, so mussten sich diese als Geiseln missbraucht fühlen. Die Polizeiführung ist bereits wegen der gleichen Art von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem äHamburger Kessel. zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Wenn dieser Umgang mit BürgerInnen jetzt zur äneuen. Senatspolitik gemacht wird, muss man davon ausgehen, dass das Recht bewusst und hartnäckig (äWiederholungstäter.) gebrochen werden soll, um politische Gegner einzuschüchtern, zu demütigen und zu verletzen.