Steinewerfer mit werferischen Defeziten

Kürzlich saß ein Linkshänder vor Gericht, der bei einer Demo einem Polizisten mit der rechten Hand einen faustgroßen Stein an seinen Körper gedonnert haben soll – und der Amtsrichter Cornelius Wendler verlegt die Verhandlung erstmal zu einem Ortstermin in den Wallanlagenpark, um die Wurftechnik des angeklagten beurteilen zu können.
Doch der gerichtliche Steinwurftest, der krasse Defizite in der Wurftechnik der rechten Hand offenbarte, brachte dann wenigstens die Erhellung und damit den Freispruch in dieser Sache.
Peinlich, krasse Defizite in der Wurftechnik der rechten Hand – und das als Steinewerfer. 😉

Nunja, dann kann er vermutlich auch damit leben, wegen Beleidigung verurteilt worden zu sein („blöder Legionär“ soll er zu einem Polizisten gesagt haben, der vermutlich kein Galier, sondern Römer gewesen zu sein scheint), dürfte im Zweifelsfall die geringere Strafhöhe sein…
Schade, bei der Verhandlung wäre ich gerne als Zuschauer dabeigewesen. 😀