Das ist das Ende

Das ist das Ende. Das Ende vom Grundgesetz Artikel 12: Berufsfreiheit, Verbot der Zwangsarbeit.
Ab morgen können einige Millionen Menschen wieder ganz legal zur Zwangsarbeit gezwungen werden. Als hierbei eingesetzte Zwangsmittel ist eine Verminderung des Beitragssatzes, welcher ohnehin lediglich das Existenzminimum umfasst, bis hin zur vollkommenen Streichung jedlicher Zahlungsleistungen aus der Pflichtversicherung heraus gesetzbrecherischerweise voorgesehen. Bisher durfte jeder Bundesbürger für sich selbst entscheiden, für welche caritative oder sonstwie gemeinnützige Organisation er sich in welcher Form und in welcher Intensivität einen Freiwilligendienst ableisten möchte, und ob er es überhaupt möchte.
Ab morgen wird man dann staatlicherseits mit Repressionsandrohung zur ehrenamtlichen Tätigkeit zwangsverpflichtet. Was für ein Wiederspruch schon im Wortsinne „ehrenamtlich“ vorliegt…
Es darf bezweifelt werden, daß die unfreiwilllig dem Freiwilligenamt bedachten Personen in dem Masse zwangsweise freiwillig (?!?) tätig werden damit einen Dienst an der Gemeinschaft ablleisten. Bisher war es so, dass die Personen, die sich zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit gemeldet hatten, dieses freiwillig taten. Und dementsprechend motiviert waren, ihre Arbeit gut zu erledigen. Wenn man nun jedoch Personen zu einer derartigen ehrenamtlichen Massnahme zwangsweise heranzieht, darf bezweifelt werden, dass diese Arbeit dann in einer änlich starken Intensivität betrieben wird und ihre Dienstleistungen als dementsprechend der Gemeinschaft nützlich angesehen werden können. Wir haben also demnächst massenhaft unfreiwillig arbeitende ehrenamtliche Freiwillige, die auf die Bevölkerung losgelassen werden. Die Hausaufgabenhilfe durchführen, die Arbeiten in Kindergärten, Schulen und Kirchen durchführen, für die einstmals echte Freiwillige gesorgt haben.

Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Artikel 12
[Berufsfreiheit; Verbot der Zwangsarbeit]
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

…und das Ende vom Jahr. Daher nen Guten Rutsch.