WM- Stadionordnung

Soll man lachen oder weinen? Zunächst fängt die ja noch recht normal an, aber dann wird es nur noch lächerlich… Man darf nach den Spielen nicht im Web drüber berichten, man darf nichtmal unbefungt im Stadion an nicht dafür vorgesehenen Stellen trödeln, man darf eigentlich gar nichts mehr. Nichtmal die am Spüiel beteiligten Personen einschüchtern- ist das nicht der Sinn eines jeden Fangesangs, das gegnerische Team einzuschüchten? Fehlt nur noch der Paragraph, der eine Geräuschkulisse, die über der üblichen Zimmerlautstärke liegt, verbietet…

§1 Geltungsbereich der Regeln
Der Zweck der Regeln für Zuschauer und Besucher in Stadien und anderen Anlagen (die „Regeln“), die vom Koreanischen Organisationskomitee für den FIFA-Weltpokal Korea/Japan 2002 (KOWOC) und dem Japanischen Organisationskomitee für den FIFA-Weltpokal Korea/Japan 2002 (JAWOC) aufgestellt wurden, ist die reibungslose und sichere Durchführung des FIFA-Weltpokals Korea/Japan 2002TM. Die Regeln sind in Verbindung mit den Bedingungen und Konditionen von Eintrittskarten des FIFA-Weltpokals 2002TM (2002 FIFA-World CupTM Ticket Terms and Conditions) erarbeitet, wie in §1 beschrieben ist. Die Regeln sollten für alle Personen gelten, die Stadien und andere Anlagen betreten oder zu betreten beabsichtigen, die unter der Kontrolle der Fédération Internationale de Football Association (FIFA), von KOWOC oder von JAWOC stehen.

§2 Begriffsbestimmungen
Die Begriffe, die in den folgenden Absätzen dargestellt werden, sollen die ihnen zugeschriebene Bedeutung haben:
(1) „Veranstaltung“ soll den FIFA-Weltpokal Korea/Japan 2002TM bedeuten.
(2) „Anlagen“ sollen alle Anlagen und Areale, einschließlich des Stadions, in dem ein Spiel der Veranstaltung stattfindet, bedeuten, die zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung unter der Kontrolle von FIFA, KOWOC oder von JAWOC stehen.
(3) „Operations- und Sicherheitsleiter“ sollen die Personen bedeuten, die von der koreanischen Regierung oder vom JAWOC-Vorsitzenden ernannt sind und für die gesamte Sicherheit und den Betrieb der Anlagen jeweils in Korea oder in Japan zuständig sind.
(4) „Sicherheitpersonal“ soll die Personen bedeuten, die von den Operations- und Sicherheitsleitern ernannt sind und für die Sicherheit der Veranstaltung zuständig sind.

§3 Verbotene Gegenstände
Keiner darf einen der folgenden Gegenstände in die Anlagen bringen, außer wenn er ausdrücklich vom Operations- und Sicherheitsleiter als notwendig anerkannt wird.
(1) Feuerwaffen;
(2) Scharfe Instrumente wie Scheren oder Nadeln bzw. irgendeine Klinge einschließlich Schwerten und Messern;
(3) Gifte, Drogen und ähnliche schädliche Substanzen;
(4) Rauch emittierende Kerzen, Knallkörper, Feuerwerkskörper, Sprengstoffe, Schießpulver, Leuchtkugeln, leicht entzündbare Stoffe oder ähnliche gefährliche Gegenstände;
(5) Steine, Flaschen, Dosen, PET-Flaschen mit Verschluss, versiegelte Papierpackungen, gefrorene Substanzen oder andere Gegenstände, die geworfen werden könnten. Bei keiner Veranstaltung dürfen PET-Flaschen von Zuschauern zu ihren Sitzen gebracht werden, unabhängig davon, ob sie verschlossen sind oder nicht;
(6) Gegenstände, die den Verlauf von Spielen behindern können, wie Laserstifte, Pfeifen und Gashörner;
(7) Gegenstände, die als Waffe verwendet werden können, wie Fahnenstangen, Ein- oder Dreibeinstative, Stöcke, Hämmer, Schraubenzieher, Ketten und ähnliche Gegenstände;
(8) Regenschirme (mit Ausnahme von Faltschirmen, die vom Sicherheitspersonal als ungefährlich beurteilt werden);
(9) Anschlagbretter, Standschilder, horizontale oder vertikale Transparente, Papierschlangen, Fahnen, Plakate, Number bibs, Dokumente, Designs, gedruckte Materialien etc., die politische, ideologische oder religiöse Lehren, Behauptungen oder Konzepte zeigen bzw. mit großer Wahrscheinlichkeit daran erinnern, bzw. die sonst die Durchführung der Veranstaltung behindern können;
(10) Konfetti;
(11) Alkoholische Getränke;
(12) Eine Menge Gepäck oder großformatiges Gepäck wie Eisboxen und Koffer;
(13) Tiere (mit Ausnahme von Blindenführhunden, Begleithunden für Hörbehinderte und Behindertenhilfshunden);
(14) Drahtlose Kommunikationsapparate (mit Ausnahme von Mobil- und PHS-Telefonen);
(15) Helme;
(16) Gegenstände, die mit der Absicht der Bewerbung einer bestimmten Firma oder eines Handelsbetriebs bestimmte Firmen-, Produktnamen etc. zeigen (einschließlich solcher Gegenstände, die an bestimmte Firmen, Produkte etc. erinnern);
(17) Jeder andere Gegenstand, der nach der Beurteilung des Sicherheitspersonals die Durchführung der Veranstaltung behindert oder behindern kann, bzw. der für andere Leute eine Belästigung oder Gefahr darstellt oder darstellen kann.

§4 Verbotene Handlungen
Handlungen, die unter die folgenden Absätze fallen, sind in allen Anlagen verboten, außer wenn sie ausdrücklich vom Operations- und Sicherheitsleiter als notwendig anerkannt werden.
(1) Eintritt ohne geeignete Eintritts- oder Akkreditierungskarte;
(2) Werfen oder Abfeuern von Gegenständen aufs Spielfeld oder auf die Sitzplätze bzw. irgendeine Benutzung oder Gebrauch verbotener Gegenstände bzw. jede andere Handlung, die mit großer Wahrscheinlichkeit die Durchführung von Spielen behindern kann;
(3) Betreten des Spielfeldes oder Zutritt ohne guten Grund in Zonen, die mit dem Hinweis auf den begrenzten Zugang markiert sind, bzw. die sonst von einem Verwalter oder vom Sicherheitspersonal verboten werden;
(4) Zerstörung, Beschädigung, Verunreinigung oder unbefugte Nutzung von Gebäuden, Bäumen, Konstruktionen oder anderen Einrichtungen, Anlagen oder von Eigentum;
(5) Zerstörung von oder Herumhantieren an Schlössern, Riegeln, Siegeln, Klebebändern oder dergleichen, die auf die überprüfte Sicherheit deuten, bzw. die sonst vom Sicherheitspersonal oder von Sicherheitsbehörden installiert sind;
(6) Handlungen, die beabsichtigt sind, andere Personen (einschließlich Schiedsrichtern, teilnehmenden Spielern, Offiziellen und Sichheitspersonal) einzuschüchtern, zu zwingen, beleidigen oder zu provozieren;
(7) Jede Forderung nach einem Interview mit irgendeinem Spieler oder mit dem Personal, das an der Durchführung der Veranstaltung beteiligt ist, ohne vorherige Verabredung;
(8) Handlungen, die mit großer Wahrscheinlichkeit die reibungslose Durchführung der Veranstaltung stören werden, wie Proteste, Demonstrationen oder dergleichen;
(9) Errichten von Zelten, Hütten oder ähnlichen Konstruktionen;
(10) Betreten oder Aufenthalt in irgendeiner Anlage im Rauschzustand durch Alkohol, Drogen oder durch andere Substanzen;
(11) Bitten, Reden halten, Abhalten von Versammlungen, Missionierung etc.;
(12) Trödeln ohne guten Grund an Eingängen oder Ausgängen, auf Treppen, Korridoren etc.;
(13) Klettern auf Zäune, Flutlichtanlagen oder auf andere Konstruktionen bzw. stehen auf Sitzplätzen;
(14) Rauchen außerhalb der festgelegten Rauchzonen;
(15) Anzünden von Feuer innerhalb einer Anlage;
(16) Verkleidung oder Verdecken des Gesichts mit Masken etc. auf eine Weise, die das Gesicht unkenntlich macht;
(17) Eintritt mit Fahrzeugen oder Fahrrädern bzw. deren Parken an Stellen außerhalb der festgelegten Parkplätze;
(18) Durchführung kommerzieller Aktivitäten, Spendensammlung, Vorführung von Werbematerial und ähnliche Aktivitäten; (19) Entsorgen von Müll oder anderen Abfallstoffen an Stellen, die nicht zu diesem speziellen Zweck designiert sind;
(20) Foto- oder Videoaufnahmen von Spielen, Zeremonien, Zuschauern etc. mit der Absicht, daraus Gewinn zu ziehen;
(21) Verbreitung von Ton, Bild, Beschreibung oder von Ergebnissen der Veranstaltung im ganzen oder zum Teil übers Internet oder in anderen Medien;
(22) Andere Handlungen, die nach der Beurteilung des Sicherheitspersonals die Durchfuhrüng oder den Verlauf der Veranstaltung behindern oder behindern können, bzw. die für andere Leute eine Belästigung oder Gefahr darstellen oder darstellen können.

§5 An den Anlagen
Personen, die die Anlagen betreten wollen, oder Personen, die sich in den Anlagen aufhalten, sollen die folgenden Bedingungen erfüllen:
(1) Vorzeigen der Eintrittskarte, des Personalausweises, der Akkreditierungskarte etc., wenn darum gebeten wird.
(2) Kooperation bei der Kontrolle von Handgepäck, Besitz etc. im Interesse der Sicherheit.
(3) Handeln gemäß den Anweisungen, der Information, Anleitung etc. des Sicherheitspersonals oder der -behörden.
(4) Zuschauen von dem auf der Eintrittskarte markierten Platz aus.

§6 Verweigerung des Eintritts, Verweisung aus Anlagen
(1) Der Operations- und Sicherheitsleiter kann Personen, die gegen die Bestimmungen in §3, 4 oder §5 verstoßen, den Eintritt verweigern, sie aus den Anlagen verweisen und andere erforderliche Maßnahmen ergreifen wie die Beschlagnahme von Gegenständen, die in §3 genannt sind.
(2) Der Operations- und Sicherheitsleiter kann unter den im vorherigen Absatz genannten Personen denjenigen, die man für besonders problematisch hält, den Eintritt zu allen nachfolgenden Spielen veweigern und auch die Rückgabe der Eintrittskarten verlangen.
(3) Personen, denen der Eintritt verweigert wird oder die vom Operations- und Sicherheitsleiter aus irgendeiner Anlage verwiesen werden, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

§7 Übertragung
Der Operations- und Sicherheitsleiter kann gemäß diesen Regeln seine Befugnis in bezug auf eine bestimmte Anlage oder Anlagen an eine andere Person übertragen.

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3 Kommentare

  1. Anonymous
    Di., 23. April 2002
    Antworten

    Darf man denn noch atmen? Lachen ? usw.

  2. Di., 23. April 2002
    Antworten

    Nein, das ist ein Verstoss gegen §4, Art. (11) Bitten, Reden halten, Abhalten von Versammlungen, Missionierung etc.;

    Denn Lachen ist eine Art von Rede, und Atmen ist schon deswegen verboten, weil Du nichtmal anwesend sein duerftest (denn Versammlungen sind nunmal verboten).

  3. Anonymous
    Fr., 24. Mai 2002
    Antworten

    Ich denke ihr habt ein geiles Stadion,aber leider ein bischen zu klein und ich muß sagen das eure Stimmung immer geil anzuhören ist aber ich werde mich darüber ja nächste Saison überzeugen können,denn ich komme aus Berlin und gehe zu Union also bis denn und macht weiter so ihr kommt wieder hoch! Grüße aus Berlin

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2 Holstein Kiel 26 49 - 34 15 49 WVUWW
3 Vorstadt 26 50 - 37 13 44 UWVVW
4 Fortuna Düsseldorf 26 56 - 34 22 43 UWUWW
5 Hannover 96 26 47 - 35 12 40 WVUUU
6 SC Paderborn 07 26 40 - 43 -3 39 VWUUV
7 Karlsruher SC 26 55 - 41 14 38 UWWVW
8 SpVgg Greuther Fürth 26 37 - 38 -1 38 VWVVV
9 Hertha BSC Berlin 26 50 - 43 7 37 WUUVW
10 1. FC Nürnberg 26 35 - 45 -10 36 UVWWV
11 SV 07 Elversberg 26 39 - 43 -4 35 WVVWV
12 1. FC Magdeburg 26 38 - 41 -3 31 VWUVV
13 SV Wehen Wiesbaden 26 30 - 34 -4 31 VVWUV
14 FC Schalke 04 26 42 - 54 -12 30 WVWUV
15 1. FC Kaiserslautern 26 42 - 51 -9 29 UVWWU
16 F.C. Hansa Rostock 26 24 - 41 -17 28 UVVWW
17 Eintracht Braunschweig 26 25 - 39 -14 27 VUVVW
18 VfL Osnabrück 26 24 - 53 -29 18 VWWVV