Der erste vom Fanrechtefonds unterstützte Fußballfan ist jetzt zu seinem Recht gekommen. Das Amtsgericht Köln gab der Klage des Anhängers von Eintracht Frankfurt gegen den 1. FC Köln statt. Der Verein hatte gegen den Fan im August 2006 ein bundesweites Stadionverbot bis zum 31.12.2009 ausgesprochen- zu Unrecht, wie das Amtsgericht Köln nun festgestellt hat.
Was dem Kläger widerfahren war, kann so jedem Fan an jedem Spieltag in jeder Stadt genauso geschehen: Zuerst besucht man vor dem Spiel noch eine Gaststätte (hier: in der Kölner Altstadt). Dann entscheidet man sich einfach in einem unglücklichen Moment zum Aufbruch ins Stadion, denn kurze Zeit später ist man sprichwörtlich „zur falschen Zeit am falschen Ort“.
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