Eine positive Nachricht erhielt der FC St. Pauli am Donnerstag (12.12.) vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Das Gericht erklärte in seinem Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Verein und seinem Merchandisingpartner Upsolut, dass der im Juni 2004 (und nicht wie in der vorherigen Fassung 2005) geschlossene Vertrag zum 30. Juni 2014 auslaufen wird und die Merchandisingrechte somit wieder vollumfänglich an den Verein zurück gehen.
Damit gab das Gericht dem Verweis des Zweitligisten auf Sittenwidrigkeit des Vertrages statt. Darüber hinaus legte das Gericht fest, dass vom Kläger (FC St. Pauli) keine Entschädigung an den Beklagten zu zahlen sei. Eine Revision ließ das Gericht zu. Der Nebenklage des Vereins auf rückwirkende Aufhebung des zehnjährigen Wettbewerbsverbotes wurde nicht entsprochen.
„Das ist ein erfreuliches Ergebnis für uns und ein wichtiger Schritt für den Verein. Das Urteil zeigt dem Club neue Möglichkeiten im Bereich Merchandising auf. Es bleibt zu überlegen, ob die Aufrechterhaltung des zehnjährigen Wettbewerbsverbotes noch eine genauere Betrachtung verdient“, erklärte Michael Meeske, kaufmännischer Geschäftsführer des FC St. Pauli.