Jahreshauptversammlung 2013 am 27.11.

Die ordentliche Mitgliederversamlung des FC St. Pauli findet am Mittwoch (27.11.2013) um 18:30 Uhr im Congress Centrum Hamburg (CCH), Saal 2, statt, meldet fcstpauli.com gerade.
Ich bin weder mit dem Termin (weil mitten in der Woche und ab etwa 0 Uhr kommt man vom CCH so gut wie nicht mehr mit dem ÖPNV weg), noch mit dem CCH als solches zufrieden (weil man da nicht mal etwas Wasser mit in den Saal nehmen darf), aber dazu äußere ich mich weiter unten nochmal…

jhvVorläufige Tagesordnung (Stand 17.9.2013)

Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e.V. lädt die Mitglieder herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2013 ein.
Diese findet am Mittwoch (27.11.2013) um 18:30 Uhr (Einlass ab 17 Uhr) im Congress Centrum Hamburg (CCH), Saal 2, statt.

Die vorläufige Tagesordnung lautet wie folgt:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Berufung des Versammlungsleiters
  3. Verabschiedung Protokoll ordentliche Mitgliederversammlung 2012
  4. Totengedenken
  5. Berichte
  6. Entlastungen
  7. Wahl eines Kassenprüfers
  8. Ehrungen
  9. Wahl des Wahlausschusses
  10. Anträge
  11. Verschiedenes

Das Präsidium wird der Versammlung die endgültige Tagesordnung zur Abstimmung vorschlagen.

Nachfolgend einige satzungsbedingte, bzw. organisatorische Hinweise:
Satzungsänderungsanträge müssen bis spätestens drei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung mit entsprechender Begründung in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Eingehende Satzungsänderungsanträge werden in der Geschäftsstelle für jedes Mitglied zugänglich ausgehängt sowie auf der Homepage veröffentlicht.

Änderungsanträge zu den Satzungsänderungsanträgen müssen dann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.

Alle sonstigen Anträge und Anträge auf Änderungen zur Tagesordnung müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.

Anträge auf Abberufung eines Organmitglieds, die nicht Dringlichkeitsanträge sind, bedürfen der schriftlichen Begründung. Das betroffene Organmitglied hat das Recht, eine schriftliche Stellungnahme bis zur Mitgliederversammlung abzugeben, die auf der Geschäftsstelle und auf der Homepage veröffentlicht wird.

Jedes stimmberechtigte Mitglied kann schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung weitere Punkte, die genau zu bezeichnen sind, nachträglich auf die Tagesordnung setzen lassen. Die geänderte Tagesordnung wird in der Geschäftsstelle und auf der Homepage veröffentlicht.

Nach Ablauf der genannten Antragsfristen kann mit Rücksicht auf die nicht erschienenen stimmberechtigten Mitglieder nur über Dringlichkeitsanträge abgestimmt werden, deren Abstimmung die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. In der Sache wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen, sofern nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben. Dringlichkeitsanträge zu Satzungsänderungen oder Satzungsänderungsanträgen sind nicht zulässig.
(s. auch § 15 –Anträge- der Satzung des FC St. Pauli).

Eine erläuterte Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht des Vereins liegen spätestens zwei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung für alle Mitglieder zugänglich auf der Geschäftsstelle des Vereins aus und dürfen von den Mitgliedern gegen Vorlage des Mitgliedsausweises und eines Personaldokuments (Personalausweis/Reisepass) auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Gleiches gilt für den konsolidierten Jahresabschluss.

Auf Wunsch eines Mitglieds werden diese Unterlagen auf seine Kosten zugesandt.
(s. auch § 14 –Einberufung der Mitgliederversammlung- der Satzung des FC St. Pauli).

Gleichzeitig wird das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2012 in der Geschäftsstelle zur Einsicht ausgelegt. Dieses kann ebenfalls gegen Vorlage der vorgenannten Dokumente eingesehen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Stimmberechtigung in der Mitgliederversammlung erst nach dreimonatiger Mitgliedschaft (§ 13, Abs. 3 der Satzung) und Vollendung des 16. Lebensjahres (§ 13, Abs. 1) erlangt wird. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden (§ 13, Abs. 2 der Satzung). Der Zutritt zur Mitgliederversammlung wird nur Mitgliedern gewährt, die ihren Mitgliedspflichten nachgekommen sind (§ 14, Abs. 6 der Satzung). Etwaige Mitgliedsbeitragsrückstände (Auskunft erteilt unsere Mitgliederverwaltung, s. letzte Seite dieser Ausgabe) bitten wir, bis zum 15. November 2013 zu begleichen. Am Versammlungstag selbst werden keine Zahlungen von Mitgliedsbeitragsrückständen entgegen genommen.

Der Einlass zur Mitgliederversammlung erfolgt nach Buchstabenbereichen (Nachname). Bitte weisen Sie sich durch Ihren Mitgliedsausweis oder ein Personaldokument aus. Wenn Ihr Mitgliedsausweis kein Lichtbild enthält, halten Sie bitte in jedem Fall zusätzlich ein Personaldokument (Personalausweis/Reisepass) bereit.

Zu Punkt 7. – Wahl eines Kassenprüfers:

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer. Die Kassenprüfer sollen jeweils im Abstand von zwei Jahren gewählt werden. Mindestens einer der Kassenprüfer sollte nach Möglichkeit über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Finanzen und Steuern verfügen. Die Amtsdauer jedes Kassenprüfers beträgt vier Jahre.
Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied eines Organs des Vereins sein, mit Ausnahme der Mitgliederversammlung. Ihre einmalige Wiederwahl ist zulässig. Sie haben mindestens zweimal im Jahr alle Bücher des Vereins zu prüfen und das Ergebnis ihrer Prüfungen in einem schriftlichen Bericht dem Aufsichtsrat und dem Präsidium vorzulegen.
Zu ihren Aufgaben gehört die materielle Prüfung der Einnahmen und Aufwendungen.
Sie haben über das Ergebnis ihrer Prüfungen in jeder ordentlichen Mitgliederversammlung zu berichten.
(s. auch § 33 –Kassenprüfer- der Satzung des FC St. Pauli).

Interessenten für dieses Amt richten ihre Bewerbung bitte frühzeitig an die Geschäftsstelle des FC St. Pauli (FC St. Pauli v. 1910 e. V., Wahlausschuss, Harald-Stender-Platz 1 (ehemals: Heiligengeistfeld 1), 20359 Hamburg).

Die Liste der Kandidaten wird für jedes Mitglied zugänglich in der Geschäftsstelle ausgehängt sowie auf der Homepage veröffentlicht.

Zu Punkt 9. – Wahl des Wahlausschusses:

Der Wahlausschuss besteht aus 6 Mitgliedern.
Kandidaten für das Amt des Wahlausschusses müssen am Tag der Wahl dem Verein seit mindestens drei Jahren ununterbrochen angehören. Die Kandidatur ist von dem Bewerber dem Ehrenrat mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung anzumelden.

Die Zugehörigkeit zu anderen Organen außer der Mitgliederversammlung ist mit dem Amt im Wahlausschuss nicht vereinbar. Die Mitglieder des Wahlausschusses üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, sind unabhängig und frei von Weisung durch andere Vereinsorgane.

Eine Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.

Die Amtsperiode des Wahlausschusses beträgt sechs Jahre.
Bei allen Wahlen führt mindestens ein Vertreter des Wahlausschusses die Vorbereitung der Wahl, die Leitung des Wahlgangs, das Auszählen der Stimmen und die Bekanntgabe des Ergebnisses durch.

Steht eine Wahl von Aufsichtsrat, Ehrenrat oder Kassenprüfern an, so nimmt der Wahlausschuss die eingegangenen Wahlvorschläge, die auch aus seinen eigenen Reihen kommen können, entgegen.
(s. auch § 17 –Wahlausschuss- der Satzung des FC St. Pauli).

Interessenten für dieses Amt richten ihre Bewerbung bitte mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung an die Geschäftsstelle des FC St. Pauli (FC St. Pauli v. 1910 e. V., Ehrenrat, Harald-Stender-Platz 1 (ehemals: Heiligengeistfeld 1), 20359 Hamburg).

Die Liste der Kandidaten wird für jedes Mitglied zugänglich in der Geschäftsstelle ausgehängt sowie auf der Homepage veröffentlicht.

Zur besonderen Beachtung:

Die offizielle und fristgerechte Einladung des Präsidiums zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2013 des FC St. Pauli erfolgt mit der Vereinszeitung des FC St. Pauli. Es erfolgt keine gesonderte Einladung auf dem Postwege. Diese Form der Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung entspricht der Satzung des FC St. Pauli (§ 14, Abs. 1).

Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
– Das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e. V. –


Na super. Also mal wieder an einem Mittwochabend an einer Stelle gefangen, wo es keine gescheite Bus- oder Bahnverbindung mehr in Richtung St. Pauli gibt. Oder generell irgendwo hin.

Bei einer geschätzten Endzeit von 0 Uhr fährt die nächste Bahn dann um 00:23 Uhr oder 00:58 Uhr vom Dammtor (cool, Bahnverbindung alle halbe Stunde, WTF?) in Richtung Holstenstrasse (an 00:28 oder 00:5cool.gif, dort kann ich dann ewig auf den Nachtbus warten (00:44 oder 01:14), um dann irgendwann zwischen 1 und 2 nachts zuhause zu sein, jedenfalls, wenn ich bei der JHV bis zum Ende bleiben möchte. Rund eineinhalb Stunden, um per ÖPNV vom CCH bis nach St. Pauli zu gelangen, und das nur, weil dieser Verein es nicht schafft, einen gescheiten Ort oder eine gescheite Tag für seine JHV zu finden.

Denkt in diesem Verein eigentlich auch nur irgendwer an die Leute, die sich nicht bequem mit dem eigenen PKW bis in die Tiefgarage des CCHs kutschieren lassen können? Nein, ich habe kein Fahrrad, und zu Fuß ist mir der Weg nach St. Pauli von dort auch zu weit, ich bin auf den ÖPNV angewiesen.

Ja, Luxusprobleme, aber dieses rund 30 Minuten am Dammtor festsitzen und auf den nächsten Bus/ Bahn warten kotzt mich jedes Jahr aufs Neue an, das CCH ist, obwohl innenstadtnah, einfach nur komplett beschissen angebunden.

(Nicht nur) Der Nachbarverein macht seine JHVs übrigens im Stadion… ich frage mich jedes Jahr erneut, wieso wir unsere JHVs immer wieder in diesem beschissenen CCH abhalten müssen, und denk da dann noch nicht mal daran, dass dort so was elementares wie eine Wasserflasche nicht erlaubt sind und man sich stattdessen dann für 3,50 EUR (oder waren es 4 EUR?) sein offiziell vom CCH liezensiertes Wasser kaufen darf (und es dann vermutlich dennoch nicht im Saal trinken darf).
Die weitere Diskussion fand dann im St. Pauli-Forum statt…

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21.12.2024 15:30
Stuttgart
VfB Stuttgart

Tabelle

Rang Teams Gespielt Differenziell Tordifferenz Punkte Aktuelle Form
1 FC Bayern München 14 42 - 12 30 33 WWUWV
2 Bayer 04 Leverkusen 14 32 - 20 12 29 UWWWW
3 Eintracht Frankfurt 13 33 - 18 15 27 WWWWU
4 Rasenballsport Leipzig 13 20 - 14 6 24 VUVVW
5 SC Freiburg 14 20 - 19 1 24 UVWUW
6 1. FSV Mainz 05 14 25 - 18 7 22 WWWVW
7 VfL Wolfsburg 14 31 - 25 6 21 WWWWV
8 Borussia Dortmund 13 24 - 20 4 21 WVWUU
9 Borussia Mönchengladbach 14 23 - 19 4 21 UWVUW
10 VfB Stuttgart 13 26 - 23 3 20 UVWUW
11 SV Werder Bremen 13 20 - 24 -4 19 VWVUW
12 1. FC Union Berlin 14 13 - 15 -2 17 UVVVU
13 FC Augsburg 14 16 - 27 -11 16 UVWUV
14 TSG 1899 Hoffenheim 13 18 - 25 -7 13 VUWVU
15 FC St. Pauli 13 11 - 17 -6 11 WVVWV
16 1. FC Heidenheim 13 17 - 28 -11 10 VVVVV
17 Holstein Kiel 14 14 - 37 -23 5 VVVVV
18 VfL Bochum 1848 14 11 - 35 -24 3 UVVVU