Bericht von der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Aufsichtsrat und Präsidium vom 19.03.07

Dringlichkeitsantrag zur ausserordendlichen Mitgliederversammlung

Anschließend thematisiert das Präsidium einen bei der ausserordendlichen Mitgliederversammlung einzureichenden Dringlichkeitsantrag, welcher vom Präsidium sowie einigen Abteilungsvorständen und sonstigen Vereinsmitgliedern unterstützt werde.
Dieser hat zum Inhalt, die unsäglichen Abwahlanträge gegen den kompletten Aufsichtsrat abzuwenden. Diese sollten doch lieber durch die Mitgliederversammlung durch ein entsprechendes Votum aufgefordert werden den Platz für möglichst baldige Neuwahlen freizumachen, sie könnten sich ja erneut zur Wahl stellen. Gleiches gelte für das Präsidium, auch dieses werde Neuwahlen nicht im Wege stehen.

Meiner Meinung nach ist das auch nur ein weiterer, etwas anders formulierter Abwahlantrag gegenüber dem Aufsichtsrat, dieses Mal pikanterweise vom Präsidium, dessen Amtszeit bereis abgelaufen sei eingereicht, und das vor dem Hintergrund, dass man doch diese „unsäglichen Abwahlanträge gegenüber den kompletten Aufsichtsrat vermeidenn“ wolle. Dann wählt man sie also nicht ab, sondern fordert sie zum gemeinschaftlichen Rücktritt auf, ist ja auch mal eine nette Variante.
Und da in diesem Fall nicht gleich 7 Einzelabwahlanträge durchgehen müssen, sondern lediglich ein Antrag, der die Dringlichkeit feststellt (mit zwei Drittel aller Stimmen, also so wie jeder einzelne Abwahlantrag), sowie ein weiterer, der den kompletten Aufsichtsrat abbestellen würde (oder zum Rücktritt auffordern würde, faktisch dasselbe), der dann jedoch nur noch mit einfacher Mehrheit abgestimmt werden muss, ist das meiner Meinung nach eben nur ein weiterer Abwahlantrag mit verringerten Hürden. Die Mitgliederversammlung dieses Vereins neigt sehr dazu, möglichst schnell durchzukommen, und da kann mir niemand erzählen, dass es lieber 7x mit einer Zweidrittelmehrheit abwählen als einmal mit einfacher Mehrheit diese sieben Wahlgänge in einem Schritt durchpeitschen und den Präsidenten zusätzlich auch noch dazu bis Oktober ins Amt reinwählen möchte.
Mal davon abgesehen davon, dass ich den Passus, dass durch den Antrag eines anderen Vereinsmitgliedes (und das Präsidium und irgendwelche Abteilungsleiter sind faktisch nur ein Mitglied, denn irgendwer muss den Antrag ja nunmal stellen) sämtliche Abwahlanträge nichtig sein sollen so nicht sehe. Wäre ja noch schöner, wenn ein Vereinsmitglied darüber entscheiden dürfte, welche Anträge ich auf einer Mitgliederversammlung stellen dürfte.
Ferner bin ich sehr gespannt darauf, wie gegenüber der Mitgliederversammlung denn die Dringlichkeit begründet werden soll, denn diese setzt voraus, dass seit Fristablauf für ordendliche Anträge sich eine vorher nicht erkennbare Änderung ergeben hat, die eben ein dringendes Handeln erforderlich machen würde. Wie gesagt, diese Begründung möchte ich sehr gerne hören, insbesondere auch vor dem Hinblick, dass acht Wochen später bereits Neuwahlen des Präsidiums terminiert sind, die ja laut diesem Antrag bis Oktober weitermachen sollen.

Rücktrittsankündigung des Präsidiums

Nun gut, weiter in der Verhandlung: Auf die Nachfrage der Richterin, was es denn mit dem Rücktritt des Präsidiums auf sich habe und warum nun seitens der einstweiligen Verfügung dennoch eine Rückkehr ins Amt angestrebt werde, lässt der Verteidiger des Präsidiums nun erstmals durchblicken, dass so ein angekündigter Rücktritt ja nichts endgültiges sein müsse und sich die Voraussetzungen, die zu dieser Entscheidung geführt hätten ja auch im Laufe der Zeit wieder ändern könnten. Man würde sich diesbezüglich dem Mitgliederwillen stellen und sich entsprechende Reaktionen darauf also offenhalten. Auf das Stirnrunzeln der Richterin, wie denn eine solche Absichtserklärung gekippt werden könne, es handele sich ja nicht um eine bloße Ankündigung eines möglichen Rücktritts, sondern um einen zu einem zukünftigen, bereits festgelegten Termin erklärten Rücktritt ((„Hiermit erklären wir, dass wir unsere Ämter zum 26.03.07 niederlegenn“, und nicht „Am 26.03.07 legen wir unsere Ämter niederr“) wurde erneut erwidert, dass sich Voraussetzungen im Laufe der Zeit ja ändern könnten.

Im Folgenden ging es dann um die geplante Rekonstruktion der Südkurve. Zitat Littmann hierzu: „Die Finanzierung des Stadionbaus ist komplett..“. Ansonsten nicht viel Neues zu dieser Thematik.

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Ein Kommentar

  1. Mo.., 26. März 2007
    Antworten

    Kehrt beim FC St.Pauli jetzt Ruhe ein?…

    Nach den turbulenten letzten Wochen mit Präsidiums-Rücktritten, Stadionabriss, Putschversuchen und Gerichtsverhandlungen, scheint jetzt endlich wieder ein wenig Ruhe beim Kult-Regionalligisten FC St.Pauli einzukehren. Eine außerorden…

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Borussia Mönchengladbach

Tabelle

Rang Teams Gespielt Differenziell Tordifferenz Punkte Aktuelle Form
1 FC Bayern München 26 75 - 24 51 62 UWWVU
2 Bayer 04 Leverkusen 26 59 - 33 26 56 UWWVW
3 1. FSV Mainz 05 26 44 - 27 17 45 WWWWU
4 Eintracht Frankfurt 26 54 - 40 14 45 WVVVW
5 Rasenballsport Leipzig 26 40 - 33 7 42 UUVUW
6 SC Freiburg 26 36 - 38 -2 42 WWUUU
7 Borussia Mönchengladbach 26 43 - 40 3 40 WVWVW
8 VfL Wolfsburg 26 49 - 40 9 38 WUWUV
9 FC Augsburg 26 29 - 35 -6 38 UWUWW
10 VfB Stuttgart 26 47 - 43 4 37 VUVUV
11 Borussia Dortmund 26 45 - 41 4 35 VWWVV
12 SV Werder Bremen 26 40 - 53 -13 33 VVVWV
13 1. FC Union Berlin 26 23 - 39 -16 27 VVVWU
14 TSG 1899 Hoffenheim 26 32 - 48 -16 26 WUWUV
15 FC St. Pauli 26 20 - 30 -10 25 VVVUW
16 VfL Bochum 1848 26 27 - 52 -25 20 WUVWV
17 1. FC Heidenheim 26 31 - 52 -21 19 VUVUW
18 Holstein Kiel 26 38 - 64 -26 17 VVWUV